Satzung

§ 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr

§ 2 Gemeinnütziger Zweck

Bei Vorhandensein zureichender Mittel soll die Stiftung ihren Zweck auch durch Erschließung des Zugangs zu einer wissenschaftlichen Ausbildung für geeignete Studenten verwirklichen.

§ 3 Stiftungsvermögen, Stiftungserträge

25.000,00 € (i.W. fünfundzwanzigtausend)

ausgestattet.

20.451,67 € ( 40 TDM ) erbringt die Stifterin in bar, weitere 4.548,33 € werden zum 01.06.2002 in bar bereitgestellt.

§ 4 Rech tsstellung der Begünstigten

Den durch die Stiftung Begünstigten steht gemäß dieser Satzung kein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Stiftung zu.

§ 5 Organ der Stiftung

Organ der Stiftung ist der Vorstand.

§ 6 Vorstand

§ 7 Rechte und Pflichten des Vorstandes

Beschlüsse sind schriftlich festzuhalten.

§ 8 Satzungsänderungen

§ 9 Auflösung der Stiftung

Der Vorstand kann durch einstimmigen Beschluss aller Mitglieder des Vorstandes die Auflösung der Stiftung beschließen, wenn die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszweckes nicht mehr gewährleistet ist.

§ 10 Vermögensanfall

Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Stiftungsvermögen an den Verein „ANNAKRAM e.V. - Verein für Kunst, Bewegung und soziales Engagement“ in Erfurt, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 11 Stiftungsaufsichtsbehörde

Die Stiftung unterliegt nach Maßgabe der Gesetze der Aufsicht des Freistaats Thüringen.

........................................................ ..............................................................

(Peter Brückner und Wolfgang Jarosch

Als Geschäftsführer der Fa. Brückner & Jarosch Ingenieurgesellschaft mbH)